Phantomspannung         (Stand: 13.11.2006)

Unter Phantomspannung versteht man die Spannungsversorgung von meist 48 V ± 4 V (auch als P48 bezeichnet) von Kondensatormikrofonen. Da Kondensatormikrofone zum Betrieb eine Fremdspannung benötigen, wird diese von einem Mischpult oder externem Gerät zur Verfügung gestellt.

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Das Besondere ist, dass dabei zwischen den beiden Tonadern (Signaladern) kein Spannungsunterschied (Potential) anliegt. Deshalb wird dieses Verfahren auch Phantomspeisung genannt. Das Potential, mit dem der Plattenkondensator des Kondensatormikrofons geladen wird, liegt statt dessen zwischen dem geerdeten Schirm und den Tonadern an. Die Phantomspannung ist für dynamische Mikrofone völlig ungefährlich, da zwischen den Tonadern keine Spannung anliegt und somit in der Spule kein Strom fließen kann.
Asymmetrische Signalverbindungen dürfen nicht verwendet werden, da durch diese ein Kurzschluss entstehen kann.