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Finanzen

(Stand: 15.11.2018)

So muss ein/e Kameramann/Frau das Honorar kalkulieren.
HINWEIS: Die Kosten für Filmschnitt usw. werden hier nicht betrachtet.

TEXT Der Bundesverband der Fernsehkameraleute (BVFK) darf keine Honorare festsetzen,
sehr wohl aber Empfehlungen aussprechen.
Auf Basis der Ergebnisse einer Honorarumfrage von 2014 erfolgten nun drei beispielhafte Berechnungen heute angemessener Honorare durch den BVFK.
Dabei wurden verschiedene Herangehensweisen, die in sich jeweils schlüssig und logisch sind, benutzt. Lediglich die Ergebnisse unterscheiden sich.
Daher hat der BVFK in seinem Statement alle drei Rechenwege offen dargelegt.
Die heute gezahlten Honorare entsprechen nicht dem, was der BVFK für angemessen hält, um auskömmlich leben zu können.
Dazu gehören auch Altersvorsorge, Weiterbildung und Versicherungen.
Im Durchschnitt werden laut BVFK selbstständige Kameraleute derzeit für 11 Tage pro Monat gebucht.

Die Berechnung per Nominallohnindex:
Bei diesem Rechenweg wird beobachtet, wie sich die allgemeinen Löhne über die Zeit entwickeln. Daraus wird ein Index gebildet, der dann auf die eigene Branche und ihre Löhne angewendet wird.
Bei der Lohnentwicklung wird unterschieden zwischen den angelernten und ungelernten Arbeitnehmern, den Facharbeitern und den Führungskräften.
Der BVFK nutzt als Berechnungsgrundlage den offiziellen Durchschnitt (Nominallohnindex) aus diesen drei unterschiedlich stark anwachsenden Bereichen.
Im Zeitraum von 1991 bis 2017 stieg der Nominallohnindex um 87,5 Prozent, was einen durchschnittlichen Anstieg von rund 3,5 Prozent pro Jahr bedeutet.
Laut BVFK lagen die Honorare im Jahr 1991 zwischen 500 und 700 DM pro Tag, woraus sich der Mittelwert von 600 DM Tageshonorar ergibt.
Umgerechnet auf Euro liegt ein Tageshonorar bei dieser Methode im Schnitt bei 575 Euro.

Berechnung per Equal Pay in zwei Versionen:
Unter Equal Pay versteht man die gleiche Bezahlung für alle Beschäftigen, ausgehend von den Kosten des Arbeitgebers/Auftraggebers für die Beschäftigten.
Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigten fest angestellt, freiberuflich oder selbstständig tätig sind. Die Berechnungen gelten eher für fest angestellte Kammera-Leute. Näheres sehe unter BVFK.

Berechnung per Kalkulator:
Eine Vielzahl von Kostenkalkulatoren für Selbstständige gibt es bereits im Internet.
Diese rechnen Kosten, realistische produktive Arbeitszeit und Gewinnspanne zu einer festen GrößM;e zusammen, anhand derer jeder sehen kann, was er eigentlich verdienen müsste, erklärt der BVFK.
Um ein Errechnen von Honoraren speziell für die Fernsehbranche zu ermöglichen, hat der BVFK in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Filmschnitt e.V. (BFS) einen eigenen Kalkulator entwickelt.

Fazit:
Je nach Berechnungsmodell liegt der Honorarstandard des BVFK für einen 10-Stunden-Tag für eine selbstständige Kamerafrau oder einen selbständigen Kameramann zwischen 560 und 875 Euro.

Die Standards sollen erweitert werden auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, also Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigte, sowie auf EB-Teams.
Eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse wird beim Kalkulator berücksichtigt. Der BVFK empfiehlt, ein wenig mit den Parametern zu spielen.
Hier wird schnell klar, wie Kameraleute überhaupt mit geringeren Honoraren über die Runden kommen konnten.
Zum Beispiel, weil keine Rücklagen für das Alter gebildet wurden, was fatale Folgen hat.

Zu bewertende Punkte:
  • Der ermittelte Lohn für die Kameratätigkeiten.
  • Leihgebühren für Kameras und anderes Filmequipment.
  • Gebühren für die Location.
  • Verbrauchsmateralien.
  • Kosten für den Filmschnitt.
  • Vorgespräche mit dem Kunden.
  • Probeaufnahmen.
  • Anpassungen gem. Kundenwunsch.
  • Der eigene Verdienst.

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